Urlaubsregelung

Liebe Leitungen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte denken Sie an die tariflichen Regelungen zum Urlaub und zum Umgang mit Resturlaub.

Der Resturlaub soll in den ersten Monaten genommen werden, lt. BAT-KF Stichtag 31. März des Folgejahres und lt. AVR-EmK Stichtag 30. April des Folgejahres.

Siehe dazu auch im Detail unsere Richtlinie in Integrity Hub die für alle zugänglich ist.

Wir weisen Sie ausdrücklich und in aller Form darauf hin, dass Urlaub, den Sie zum Ende des Kalenderjahres oder bei Übertragung innerhalb des Übertragungszeitraums nicht beantragt und genommen haben, verfallen wird.

Das bedeutet, dass der verfallene Urlaub von Ihnen später nicht genommen werden kann. Er wird auch nicht durch eine Geldleistung abgegolten.

Wieviel Urlaub für das laufende Kalenderjahr und Resturlaub noch besteht, können Sie in Personio einsehen.

Klicken Sie dafür auf den Reiter "Abwesenheit" und drücken Sie anschließend auf den Pfeil rechts von Ihrer Urlaubsart ("Bezahlter Urlaub BAT-KF", "Bezahlter Urlaub AVR-EmK" etc).

Es öffnet sich ein Fenster das heißt Details zu Bezahlter Urlaub entweder BAT-KF oder AVR-EmK.

Hier sehen Sie unter Kontostand bei „Übertrag aus Vorjahren“ den Resturlaubsanspruch aus 2023 und bei „Anspruch“ den für das laufende Kalenderjahr.

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