Das Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem kann von jeder Person, die von einer illegalen oder fragwürdigen Handlung Kenntnis hat, genutzt werden. Somit können sowohl Mitarbeitende als auch Eltern, Bewohner, Besucher von Juzes und Sternenkinder-Einrichtungen oder anders mit uns in Beziehung stehende Personen das System nutzen.
Die Meldung kann auf Wunsch vollständig anonym erfolgen.
Themen aus den folgenden Bereichen könne Gegenstand einer Meldung sein:
- Verletzung von Rechten oder dem Schutz von Personen
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Diskriminierung oder Belästigung
- Betrug oder Unterschlagung
- Finanzkriminalität, Manipulation in der Rechnungslegung
- Bestechung und Korruption
- Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit
- Umweltschäden
- Interessenkonflikte
- Verstöße in Bezug auf Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit
- sonstiges unangemessenes, illegales oder unethisches Verhalten
Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, wird diese an die Compliance-Verantwortlichen der Stiftung weitergeleitet. Diese werden den Fall prüfen. Wenn Sie für Rückfragen Ihre Daten hinterlassen oder zumindest ein sicheres Postfach eröffnen, hilft das der Aufklärung sehr. Die abgegebenen Meldungen werden vertraulich behandelt, soweit es gesetzlich möglich ist.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems zur Denunzierung, Verleumdung und Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen ist verboten.